Ablauf ambulanter Alkoholentzug im Kanton St. Gallen
Von der Anmeldung bis zum abgeschlossenen ambulanten Alkoholentzug dauert es etwa 2 bis 4 Wochen.
1 Sie melden sich bei einer Suchtfachstelle im Kanton St. Gallen. Kontakte
- Es wird ein Termin für ein Vor- und Abklärungsgespräch vereinbart.
- In diesem Gespräch geht es darum, abzuklären, ob ein ambulanter Alkoholentzug in Frage kommt.
- Wir erklären Ihnen den genauen Ablauf des ambulanten Alkoholentzugs.
- Eventuell werden alternative (stationäre) Entzugsmöglichkeiten besprochen.
2 Sie melden sich bei Ihrer Hausärztin oder bei Ihrem Hausarzt.
- Der ambulante Alkoholentzug kann nur mit der ausdrücklichen Einwilligung Ihrer Hausärztin / Ihres Hauarztes stattfinden.
- Die Hausärztin / der Hausarzt untersucht Sie gründlich und klärt die körperliche und psychische Verfassung.
- Eventuell verschreibt Ihnen Ihre Hausärztin / Ihr Hausarzt entsprechende Medikamente zur Linderung der Entzugssymptome.
- Ihre Hausärztin / Ihr Hausarzt reicht bei der Suchtfachstelle einen entsprechenden Arztbericht ein.
3 Es erfolgt ein Termin zwischen Ihnen und der für Sie zuständigen Suchtfachperson.
- Es werden die Termine für die Entzugswoche vereinbart.
- Es wird vereinbart, wann der Trinkstopp zu erfolgen hat.
- Es werden Fragen beantwortet.
4 Wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, starten Sie am vereinbarten Sonntag, spätestens um 18 Uhr, mit dem Trinkstopp.
5 Am Montag findet das erste Gespräch im Rahmen des ambulanten Alkoholentzugs statt. Sie kommen zum festgelegten Termin bei uns vorbei.
6 Jeden Tag (Montag bis Freitag) kommen Sie zur vereinbarten Zeit zu einem ca. 30- bis 45-minütigen Gespräch bei der Suchtfachstelle vorbei.
- Wir besprechen mit Ihnen die körperliche und psychische Verfassung und kontrollieren die Körpertemperatur, den Blutdruck, den Puls und führen eine Atemluftkontrolle durch.
- Selbstverständlich dürfen Sie Fragen stellen oder Themen ansprechen.
- Bei körperlichen oder psychischen Problemen während der Entzugsbehandlung überweisen wir Sie an entsprechende Fachpersonen.
7 Am Freitag erfolgt ein Abschlussgespräch. Zwischen Ihnen und der Suchtfachperson wird individuell besprochen, ob und welche Nachbehandlung sinnvoll ist. Dies könnte sein:
- Weitere Beratung bei der Suchtberaterin / beim Suchtberater.
- Psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung.
- Hausärztliche Weiterbehandlung und -betreuung.
- Stationäre Behandlung zur weiteren Stabilisierung der Situation.
8 Nach Abschluss des ambulanten Alkoholentzugs informiert die Suchtfachperson Ihre Hausärztin / Ihren Hausarzt über den Verlauf der Behandlung.
Download Flyer
Ambulanter Alkoholentzug im Kanton St. Gallen
Flyer